Eine einzelne Therapiestunde umfasst ca. 60 Minuten.
Die Kosten für Psychotherapie durch Heilpraktiker sind von den Patienten selbst zu übernehmen !
Für meine Tätigkeit stelle ich prinzipiell für jede Behandlung eine Rechnung aus, die gerne auch am Ende einer Sitzung in bar beglichen werden kann.
Die Kosten können steuerlich geltend gemacht werden (außergwöhnliche Belastungen).
Zusatzversicherungen beteiligen sich an den Kosten eines Heilpraktikers für Psychotherapie !!
Es gibt Versicherungen, die bis zu 100 % der Kosten übernehmen und keine Wartezeiten haben.
Der Heilpraktiker Psychotherapie kann mit den gesetzlichen Krankenkassen nicht abrechnen !!!
Aber: Der Kostenerstattungsanspruch der gesetzlich Krankenversicherten an ihre Krankenkassen ist auch nach Wirksamwerden des Psychotherapeutengesetzes von 1999 nach wie vor durch § 13 Abs. 3 SGB V nicht abgeschafft. Bei nicht ausreichender Versorgung mit psychologischen Leistungen der von den Krankenkassen zugelassenen Psychotherapeuten, z. B. bei Wartezeiten von mehreren Monaten, ist ein derartiger Anspruch an die Krankenkassen nach wie vor gegeben.
Gesetzlich Versicherte können nach Rücksprache mit ihrer Krankenkasse die Rechnungen zur Erstattung einreichen !!!